Der KDFB Bundesverband
1903 von katholischen Frauen in Köln gegründet, engagieren sich seither Frauen aller Altersgruppen im KDFB für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Politik, Gesellschaft und Kirche. Sie wissen: ohne Frauen ist kein Staat zu machen: keine Familie, keine Schule, keine Pflege, keine Kirche, kein Ehrenamt.
Die Mitgliedschaft im KDFB ist auf unterschiedliche Art und auf unterschiedlichen Ebenen möglich.
Gremien des Bundesverbandes
Die Bundesdelegiertenversammlung ist das höchste Beschluss fassende Gremium des KDFB. Sie tagt einmal jährlich und besteht u.a. aus den gewählten Delegierten der Diözesan- und der Landesverbände, der Vertreterin der Einzelmitglieder sowie den Bundesvorsitzenden der Einrichtungen. Das zweithöchste Gremium des Verbandes ist der Bundesausschuss und tagt ebenfalls einmal im Jahr. Aufgabe des Bundesvorstandes ist die Leitung des Frauenbundes im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse. Er trägt – in Verbindung mit den anderen Bundesgremien – die Verantwortung für Umsetzung der Ziele des Frauenbundes. Alle gewählten Mitglieder des Bundesvorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Sprecherin der Einzelmitglieder
Die Gruppe der Einzelmitglieder besteht aus Frauen aus ganz Deutschland. Sie engagieren sich für die Ziele und Inhalte des KDFB. Einige sind Unterstützerinnen der Lobbyarbeit des Verbandes. Das jährliche Treffen im Rahmen der KDFB-Bundesdelegiertenversammlung bietet Gelegenheit zum Kennenlernen, Austausch und Netzwerken. Zur Zeit ist die Sprecherin Frau Prof.in Dr. Ulrike Gerdiken – sie steht Ihnen für inhaltliche Fragen gerne zur Verfügung: ulrike.gerdiken@frauenbund.de
Die Kommissionen des Bundesverbandes
Die Mitglieder der Kommissionen sind KDFB-Frauen und bringen aus unterschiedlichen beruflichen und ehrenamtlichen Wirkungskreisen spezifische Perspektiven und Fachexpertise in die Arbeit des KDFB ein. Sie beraten den Bundesvorstand in sozial-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Fragen, ebenso bei theologischen und kirchenpolitischen Themen und ethischen Fragen. Außerdem geben sie Impulse für die Auseinandersetzung mit aktuellen Themen, die die konkrete Lebenssituation von Frauen betreffen. Ihre Berufung erfolgt durch den Bundesausschuss, eine Amtszeit beträgt vier Jahre.